News - 05.07.2020

Revisionsmitteilung „Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell”

Allen Empfängern dieses Schreibens wird mitgeteilt, dass RMB S.p.A. am 30.06.2020 die Überarbeitung Nr. 02 seines „Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells” (sog. MOGC) verabschiedet hat, das in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 231/2001 über die „Regelung der Verwaltungshaftung von juristischen Personen, Gesellschaften und Vereinigungen, auch ohne Rechtspersönlichkeit” erstellt wurde, wie es in seiner ersten Fassung am...

Allen Empfängern dieses Schreibens wird mitgeteilt, dass RMB S.p.A. am 30.06.2020 die Überarbeitung Nr. 02 seines „Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells” (sog. MOGC) verabschiedet hat, das in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 231/2001 über die „Regelung der Verwaltungshaftung von juristischen Personen, Gesellschaften und Vereinigungen, auch ohne Rechtspersönlichkeit” erstellt wurde, wie es in seiner ersten Fassung am 28. Juni 2013 verabschiedet wurde. Die oben genannte Überarbeitung wurde aufgrund zahlreicher gesetzgeberischer Maßnahmen erforderlich, die nach der Verabschiedung des Modells und dessen erster Überarbeitung am 5. Mai 2017 erfolgten, darunter zuletzt diejenigen zu den Themen Datenschutz und Whistleblowing. Infolgedessen hat das Unternehmen seine Geschäftsprozesse überarbeitet, um die Wirksamkeit und Effizienz des Präventions- und Kontrollsystems aufrechtzuerhalten, mit dem potenziell rechtswidrige Handlungen von Personen, die wirtschaftliche, berufliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen unterhalten, bekämpft und somit das Risiko von Straftaten im Zusammenhang mit den Unternehmensaktivitäten verhindert werden sollen. Wir möchten Sie hiermit darauf hinweisen, dass das Unternehmen mit der Verabschiedung des heute überarbeiteten „Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells” alle Personen, die im Interesse von RMB. S.p.A. darauf aufmerksam zu machen, dass bei Verstößen gegen die darin enthaltenen Bestimmungen strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Sanktionen

gegen sie selbst und gegebenenfalls auch gegen das Unternehmen verhängt werden können. Darüber hinaus hat R.M.B. S.p.A. auch seinen „ETHIKKODEX” aktualisiert, der integraler Bestandteil des „Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells” ist, und dabei erneut betont, dass Verhaltensweisen, die den ETHISCHEN GRUNDSÄTZEN, an die sich R.M.B. S.p.A. halten will, zuwiderlaufen, unzulässig sind. Es sei auch daran erinnert, dass die Aufsichtsstelle die Stelle ist, an die Informationen über die Umsetzung, Durchführung und Wirksamkeit des vom Unternehmen angenommenen Modells sowie Meldungen über etwaige Nichtkonformitäten und/oder mutmaßliche Verstöße gegen das MOGC zu richten sind, Daher wird sie weiterhin darauf achten, dass die Betriebsprozesse und das individuelle Verhalten mit den von R.M.B. S.p.A. verabschiedeten Unternehmensregeln für Management und Verhalten im Einklang stehen. Meldungen an die O. d.V. können in den dafür vorgesehenen Behältern innerhalb des Unternehmens hinterlegt, per E-Mail an die vertrauliche Adresse odv@odvrmb.it gesendet oder per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des Firmensitzes geschickt werden, wobei auf dem Umschlag der Vermerk „All’attenzione dell’O.D.V.“ (Zu Händen des O.D.V.) anzubringen ist. Die Aufsichtsstelle steht für weitere Informationen und Erläuterungen zu dieser Mitteilung gerne zur Verfügung. Der Ethikkodex von R.M.B. S.p.A. kann auf der Website des Unternehmens http://www.rmbspa.com eingesehen und kostenlos heruntergeladen werden.